Legales Impressum ohne private Wohnadresse

Frage: Kann ich eine virtuelle Geschäftsadresse für mein Impressum und / oder Registrar verwenden?

Ja! Ein Impressum muss bestimmte Pflichtangaben enthalten, wozu auch eine zustellungsfähige / ladungsfähige Adresse gehört. Gerade für Einzelunternehmer, die etwa einen Webshop betreiben oder nebenberuflich über Amazon oder Ebay Waren verkaufen, ist eine virtuelle Geschäftsadresse geeignet. Diese wahrt ihre Privatsphäre, da die Privatadresse nicht im Internet auftaucht, und macht zudem gegenüber dem Kunden einen seriösen Eindruck.

Auch bei der Registrierung einer Internetseite müssen einige Pflichtangaben (u.a. Name, Adresse) gemacht werden, welche dann im Internet zum Beispiel unter www.denic.de für jedermann abrufbar sind. Wer zur Wahrung seiner Privatsphäre oder Anonymität dort nicht seine Wohnadresse verwenden will, kann stattdessen eine virtuelle Geschäftsadresse nutzen.

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