Frage: Können ausländische Unternehmen eine virtuelle Geschäftsadresse als Firmensitz in Deutschland nutzen?
Ausländische Unternehmen, die sich auch an deutsche Kunden richten, stehen oft vor einem Problem. Dank des Internets ist es problemlos möglich, aus dem Ausland deutschen Kunden Waren anzubieten. Webshops sowie Handelsplattformen wie Amazon oder eBay sind dafür ideal geeignet. Viele Kunden haben allerdings bedenken, wenn ein Unternehmen eine ausländische Adresse angibt. Befürchtet wird, dass das Unternehmen bei Problemen nicht greifbar ist.
Für im deutschen Markt tätige Unternehmen kann es daher ein echter Vorteil sein, über eine deutsche Geschäftsadresse zu verfügen. Die Eröffnung eines eigenen Büros in Deutschland ist allerdings sehr umständlich, da man dafür einen Mitarbeiter einstellen oder regelmäßig selbst im deutschen Büro anwesend sein müsste. Eine kostengünstige Alternative stellt eine virtuelle Geschäftsadresse dar. Man kann im Internet und im Telefonbuch mit der virtuellen Geschäftsadresse sowie mit einer Telefonnummer mit örtlicher Vorwahl auftreten, so dass der Kunde davon ausgeht, man befände sich ganz in seiner Nähe. An der virtuellen Geschäftsadresse eingehende Post wird an die Hauptniederlassung weitergeleitet, egal wo sich diese befindet.
Die Herausforderung der reinen Geschäftsadresse liegt dann noch darin, dass diese Anschrift nicht den Ort der Geschäftsführung darstellt und somit nicht beim Finanzamt als steuerlichen Sitz angegeben werden darf. Wenn Sie die deutsche Geschäftsanschrift als reine Impressumsangabe hinterlegen möchten, könnte dies eventuell noch im Rahmen sein, eine weitere Nutzung würde dann aber wahrscheinlich schon eine Gewerbeanmeldung vor Ort nach sich ziehen. Zu prüfen wäre auch, ob das Finanzamt daraufhin einen steuerlichen Sitz mit Anschrift im Ausland akzeptieren würde. Wenn nämlich überhaupt kein firmeneigener Ansprechpartner in Deutschland zur Verfügung steht, müsste auch noch ein Inlandsbevollmächtigter bestellt werden.