Ist ein Virtual Office mit dem Wettbewerbsrecht vereinbar?

Frage: Kann ich eine virtuelle Geschäftsadresse als Unternehmensstandort bewerben oder ist das wettbewerbswidrig?

Ob Handwerker, Rechtsanwälte oder Online-Unternehmen, eine virutelle Geschäftsadresse erfreut sich bei Unternehmen und Freiberuflern mit ganz unterschiedlichem Hintergrund einer zunehmenden Beliebtheit. Wer bereits in einer Stadt erfolgreich tätig ist, kann durch ein virtuelle Geschäftsadresse in einer anderen Stadt einfach und kostengünstig zusätzliche Kunden gewinnen. Mit einer virtuellen Geschäftsadresse und einer Telefonnummer mit lokaler Vorwahl bieten sich schließlich sowohl Online (z. B. Google My Business) als auch Offline (z. B. Gelbe Seiten) zahlreiche neue Werbemöglichkeiten. Da viele Kunden dazu neigen einen Anbieter aus der Nachbarschaft auszuwählen, stellt eine virtuelle Geschäftsadressse einen entscheidenden Wettbewerbsvorteil zur Gewinnung lokaler Kunden dar.

Allerdings stellt sich die Frage, ob die Verwendung einer virtuellen Geschäftsadresse zu Werbezwecken mit dem Wettbewerbsrecht vereinbar ist. Denn gerade in Branchen mit hoher Wettbewerbsintensität ist nicht auszuschließen, dass ein etablierter Anbieter versucht sich mit Abmahnungen neue Konkurrenz fernzuhalten.

Um eine virtuelle Geschäftsadresse zu Werbezwecken zu nutzen ohne eine Abmahnung zu fürchten, empfiehlt es sich folgende Punkte beachten:

  1. Melden Sie an der virtuellen Geschäftsadresse eine Gewerbe (unselbstständige Zweigstelle) an.
  2. Gewährleisten Sie, dass Sie an der virtuellen Geschäftsadresse Post empfangen können.
  3. Weisen Sie an der virtuellen Geschäftsadresse durch ein Firmenschild auf Ihr Unternehmen hin.
  4. Richten Sie eine Telefonnummer mit lokaler Vorwahl ein, über welche ihr Unternehmen auch tatsächlich erreichbar ist.
  5. Gewährleisten Sie, dass Sie an der virtuellen Geschäftsadresse Büro- oder Besprechungsräume nutzen können.

Rechtlicher Hinweis: Bitte beachten Sie, dass es sich hier lediglich um eine kurze Information und um keine Rechts- oder Steuerberatung handelt. Eine Beratung kann nur vor dem Hintergrund und der Kenntnis des jeweiligen Einzelfalls erfolgen. Eine Haftung kann daher nicht übernommen werden.

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